UVV -Fahrzeugkontrolle

Betriebssicherheit = Verkehrssicherheit + Arbeitssicherheit

Mindestens einmal im Jahr müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge gemäß § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (BGV D29, bisherige VBG 12) durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden. Dies fordert die Berufsgenossenschaft hinsichtlich der Unfallverhütungsvorschriften (UVV). Wer dem nicht nachkommt, muss im Schadensfall mit straf- und zivilrechtlichen Folgen rechnen.

Der betriebssichere Zustand eines Fahrzeuges setzt sich sowohl aus der Verkehrs- als auch aus der Arbeitssicherheit zusammen. Die Verkehrssicherheit laut UVV ist gewährleistet, wenn bei einer erfolgten Hauptuntersuchung oder Inspektion durch eine autorisierte Fachwerkstatt keine Mängel festgestellt wurden. Darüber hinaus gibt es für die UVV jedoch bestimmte Faktoren die zusätzlich geprüft und dokumentiert werden müssen, um auch für die Arbeitssicherheit alle Anforderungen zu erfüllen. Schwerpunkte sind hier z.B. Bremswirkung, Warnkleidung, Ladungssicherung oder Anhängevorrichtungen.

Zuverlässig, schnell und unkompliziert sorgen wir im Rahmen der jährlichen Inspektion und der Hauptuntersuchung dafür, dass Ihre Mitarbeiter stets verkehrssicher unterwegs sind. Aber auch für die UVV-Fahrzeugkontrolle sind wir der richtige Ansprechpartner und sorgen dafür, dass Sie als Arbeitgeber den gesetzliche Anforderungen der UVV-Vorschriften nachkommen. Im Rahmen der Inspektion verringern sich die Prüfpunkte für die UVV-Fahrzeugkontrolle deutlich und Sie sparen damit Zeit und schonen Ihren Geldbeutel.

Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns an!
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(Zuletzt geändert am 22.01.2019)

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