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Mautgebühren.

Im europäischen Ausland gilt in vielen Ländern die Mautpflicht! Über die Mautgebühr für die Autobahnbenutzung hinaus, wird für die Benutzung von Brücken, Tunneln und im Stadtverkehr in vielen Ländern noch eine Sondermaut erhoben, zum Beispiel in Italien, Frankreich, Spanien, der Schweiz und in Österreich.
Die Bezahlung der Mautgebühren ist je nach Land unterschiedlich geregelt, so muss man in einigen Ländern bereits an der Grenze eine Vignette kaufen. Das ist beispielsweise in Tschechien, in der Slowakei, in Österreich, der Schweiz und in Slowenien erforderlich. In Tschechien bekommt man Tagestickets, während in der Schweiz nur Jahres-Vignetten verkauft werden.

Informieren Sie sich hier über die Maut in Ihrem Urlaubsland: https://www.adac.de/reise_freizeit/maut

Tempolimit auf Europas Straßen.

Die Regeln im Ausland sind bei Geschwindigkeitsüberschreitungen wesentlich strenger als in Deutschland, vor allem wenn man seinen Urlaub in Skandinavien verbringen will. In Schweden muss man bei derartigen Überschreitungen mit Geldstrafen ab 270 Euro rechnen, noch strenger wird es in Norwegen, denn Geldstrafen ab 430 Euro sind keine Seltenheit. In der Schweiz sieht das nicht viel anders aus, denn dort wird sehr genau gemessen. Bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von nur 1 km/h wird eine Geldstrafe von ca 20,00 € erhoben.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit variiert von Land zu Land. Die höchste Übereinstimmung herrscht innerort: In den meisten Ländern gilt hier das Tempolimit 50 km/h. In einigen Länder wie in Russland sind 60 km/h erlaubt. Auf den Landstraßen gilt meist eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 / 90 km/h.

Das Tempolimit ist in diesen Ländern streng geregelt, man sollte sich konsequent daran halten, wenn man keine Geldstrafen riskieren will. Seit dem 01.10.2010 ist ein Vollstreckungsabkommen in Kraft getreten, das die EU-weite Vollstreckung von Geldbußen ermöglicht. Das bedeutet im Klartext: Verkehrsverstöße, die im Ausland aktenkundig werden, können und werden vom deutschen Staat im Rahmen der Amtshilfe vollstreckt. Allerdings muss niemand, der im Ausland die Geschwindigkeit überschritten hat, befürchten, seinen Führerschein entzogen zu bekommen. Die Strafe beschränkt sich nur auf Bußgelder.

Höchstgeschwindigkeit auf einen Blick:

(für Pkw bis 2,8 Tonnen Gewicht)

                                                                                       innerorts - außerorts - Schnellstr. - Autobahn

Belgien

50

70/90

120

120

Bosnien und Herzegowina

50

80

100

130

Bulgarien

50

90

 

130/140

Dänemark

50

80

80

130

Finnland

50

80

100

120

Frankreich

50

80

110

130

Griechenland

50

90

90

120

Großbritannien

48

96

112

112

Italien

50

90

110

130

Kroatien

50

90

110

130

Niederlande

50

80

100

100/130

Norwegen

50

80

80/90

80/100

Österreich

50

100

100

130

Polen

50

90

120

140

Portugal

50

90

100

120

Schweden

50

90

90

120

Schweiz

50

80

100

120

Spanien

50

90

100

120

Tschechische Republik

50

90

110

130

Ungarn

50

90

110

130

Nicht berücksichtigt sind in der Tabelle nationale Sonderregelungen, die zum Beispiel in Frankreich, Kroatien, Portugal, Russland, Ukraine und Weißrussland für Fahranfänger gelten oder auch gesonderte Nachtfahrregelungen.

Kindersitzpflicht.

Wer mit den Kindern im Auto verreist, bei dem gehört er einfach zur Grundausstattung – der Kindersitz. Nicht nur, weil er die Sicherheit der Kleinen im Straßenverkehr erhöht, auch weil bis zu einem gewissen Alter/Größe eine Kindersitzpflicht besteht.

Seit 2003 gibt es ein Gesetz, das die Kindersitzpflicht vereinheitlicht hat und spätestens seit 9. Mai 2009 sind überall gültige Mindeststandards gesetzt.

Da Deutschland als Vorbild für die europäische Regelung herangezogen wurde, sind Autourlauber, die die deutschen Regeln erfüllen, auch in den meisten anderen EU-Ländern bestens gerüstet.

Es gilt in der EU wie auch in Deutschland, dass Kinder bis 12 Jahre oder bis zu einer Größe von 1,50 Metern einen Kindersitz benötigen. Dabei werden die Kindersitze in verschiedene Klassen eingeteilt und durch das ECE-Prüfsiegel als geeignet eingestuft.

Manche Ländere haben über den EU-Standard hinausgehende, strengere Vorschriften für die Nutzung der Sitze erlassen. So müssen Ihre Kinder in Österreich bis zum 14. Lebensjahr einen Kindersitz oder eine ähnliche „Rückhalteeinrichtung“ benutzen. In den Niederlanden gilt diese Pflicht sogar bis zum 18. Lebensjahr.

In Frankreich darf der Sitz für Kinder, die jünger als zehn Jahre sind (in Belgien jünger als zwölf Jahre) nur in Ausnahmefällen auf dem Beifahrersitz platziert werden.

Für alle Länder gilt: Wird ein Kindersitz auf dem Beifahrersitz angebracht, muss der Beifahrerairbag ausgeschaltet sein, da dieser im Ernstfall das Kind ersticken könnte und somit eine Gefahr darstellt.

Promillegrenze beim Autofahren.

In den meisten europäischen Ländern liegt die Promillegrenze bei 0,5, wie in Italien, Frankreich, Österreich und der Schweiz. Am strengsten sind die Regelungen in Tschechien und Ungarn, hier gilt die 0,0-Promillegrenze.

Machen Sie sich bereits vor dem Urlaub im jeweiligen Land mit den dort geltenden Promillegrenzen vertraut. Überschreitet man nämlich die geltende Promillegrenze, so muss man in einigen Ländern mit harten Strafen rechnen.

Die aktuell gültigen Regelungen finden Sie hier auf einen Blick:

https://www.adac.de/der-adac/rechtsberatung/verkehrsvorschriften/ausland/promillegrenzen-europa/

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(Zuletzt geändert am 22.05.2023)