Mitführende Ausrüstungsgegenstände im KFZ

Der Feuerlöscher ist bisher in der Bundesrepublik nur in Kraftomnibussen und Gefahrguttransporten gesetzlich mitzuführen. In anderen EU-Staaten (z.B. Belgien und Griechenland) ist das Mitführen eines Feuerlöschers bereits im Pkw vorgeschrieben.

Die Vorschriften in den europäischen Ländern sind unterschiedlich und oft auch von der Fahrzeugart abhängig.

1. Verbandskasten

Für den Gesetzgeber ist nicht wichtig, ob es sich um einen Erste Hilfe Koffer oder Verbandskasten oder Verbandstasche handelt. Wichtig ist der Inhalt.

Wer bei Unglücksfällen keine ausreichende Hilfe leistet, riskiert eine Geldstrafe oder kann sogar zu einem Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr bestraft werden. Kfz-Verbandskästen sind in jedem EU-Land Pflicht.

Sorgen Sie deshalb stets dafür, dass Ihre Erste Hilfe Tasche immer auf dem neuesten Stand ist. Rüsten Sie Ihren Verbandskasten mit Füllpacks nach oder tauschen Sie Erste Hilfe Koffer komplett aus. Achten Sie bitte unbedingt auch auf das Verfallsdatum.

2. Warnwesten

Seit dem 1. Juli 2014 ist die Warnweste auch in Deutschland Pflicht. Gefordert wird eine Weste pro Fahrzeug.

Die roten, gelben oder orangenen Kleidungsstücke müssen das Kontrollkennzeichen EN 471 und einen Kontroll-Aufnäher auf der Innenseite tragen.

Kann die Warnweste bei einer Kontrolle nicht vorgeführt werden, ist mit einem Verwarnungsgeld zu rechnen.


3. Warndreieck

Ein Warndreieck sorgt im Pannenfall für Aufmerksamkeit bei anderen Verkehrsteilnehmern und ist somit Pflicht in jedem Auto.

Das Aufstellen gehört zu den ersten Punkten, die Sie nach einem Zusammenstoß oder einer Panne befolgen sollte. Die Abstände zum Geschehen sind dabei genau vorgegeben – im Stadtverkehr beträgt der Abstand 50 Meter, auf Landstraßen 100 Meter und auf Autobahnen 200 Meter.

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(Zuletzt geändert am 23.03.2018)